Tarifbestimmungen
Winter 2008/09 Welcher Tarif gilt für wen?
Jugend: Jugend-Tarif erhalten alle Personen bis einschließlich Jahrgang 1989 und jünger.
Senior: Senioren-Tarif erhalten alle Personen bis einschließlich Jahrgang 1948 und älter. Senioren nach vollendetem 80. Lebensjahr werden GRATIS befördert.
Kind:
Kinder bis einschließlich Jahrgang 1993 und jünger erhalten den Kindertarif. Kinder ab dem Jahrgang 2001 und jünger werden in Begleitung von mind. 1 zahlenden Elternteil GRATIS befördert.
Familie: Kinder erhalten in der Familie einen Rabatt von 50%. Als Familie gilt(bei Std., Tages- und Mehrtageskarten): mind. 1 zahlender Elternteil + mind. 2 zahlende Kinder
Sondertarife: Studenten, Präsenz- und Zivildiener erhalten den Seniorentarif.
Skilehrer mit gültiger Jahresmarke und Ausweis, sowie Personen mit einer Behinderung ab 60% MdE. erhalten den Seniorentarif)
Gruppentarif: je 10 Vollzahler – 1 Freikarte
Anmerkung: Für sämtliche Ermäßigungen gilt Lichtbild-Ausweispflicht!!!
Vertragsbedingungen Die Laufzeit eines Skipasses gilt ab dem Ausstellungsdatum.
Für die Ausstellung von Mehrtageskarten ab 3 Tagen sowie für Wahlabos ist ein Foto erforderlich.
Die Ausstellung von 1,5 und 2,5 Tagesskipässen erfolgt ausschließlich ab 12.00 Uhr. Auf Wunsch können mit Ausnahme der Staffelkarten sowie der 1,5 und 2,5 Tagesskipässe alle Karten im Vorverkauf erworben werden.
Die Skipässe sind NICHT übertragbar und gelten jeweils an den aufeinander folgenden Tagen mit Ausnahme der Wahlabos. Weiters können die Skipässe nicht nachträglich verlängert oder umgetauscht werden. Die Übertragung auf andere Personen sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Mit dem Kauf einer Karte akzeptiert der Gast die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Seilbahnen und Liftanlagen der RBG Berglifte GmbH
Die Betriebseinstellung einiger Anlagen bzw. die Einstellung des Skibusverkehrs bleiben vorbehalten. Bitte befolgen sie allgemeine Hinweise sowie Anweisungen unseres Liftpersonals.
Rückvergütung
Bei Sportunfällen oder Erkrankung erfolgt eine Rückvergütung ausschließlich dann, wenn der Skipass mit einer ärztlichen Bestätigung bei den Kassen der Talstation Bergeralm hinterlegt wird. Wird der Skipass mit ärztlichem Attest bis 09.00 Uhr hinterlegt, so wird dieser Tag nicht berechnet. Schlechtwetter, Lawinen-gefahr, Betriebsunterbrechungen, Sperre von Abfahrten, unvorhersehbare Abreise, starker Wind (Sturm) usw. ergeben keinen Anspruch auf Rückvergütung. Staffel- und 1-Tageskarten werden nicht rückerstattet!
Verlust & Beschädigung Kein Ersatz bei Verlust des Skipasses! Bei Beschädigung sind für die Neuausstellung EUR 2,00 zu bezahlen.
Kontrolle der Tickets:
Unser Personal ist angewiesen fallweise die Lifttickets zu überprüfen. Wir bitten Sie daher, ihr Liftticket bei den Kontrollzonen gut sichtbar zu tragen und den Aufforderungen unseres Personals, zur Kontrolle der Tickets nachzukommen. Handsfree-Ticketbesitzer müssen sich zu dem mit der ID-Karte ihres berührungslosen Lifttickets legitimieren. Verstehen Sie diese fallweise durchzuführenden Kontrollen nicht als Schikane. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, sie durch diese Kontrollen so gering wie möglich zu belästigen. Sie werden sicher verstehen, dass wir bei Gästen, die ohne gültiges Liftticket angetroffen werden, von einer Beförderung auf unseren Seilbahnen und Liftanlagen Abstand nehmen (Sperre der Karte), wobei wir uns rechtliche Schritte vorbehalten.
Key Card und Swatch®-Access (berührungsloser Zugang) Die berührungslosen Datenträger Keycard und Swatch-Access mit Sichtausweis sind an unseren Kassen erhältlich und erleichtern ihnen den Zutritt zu den Liftanlagen. Der Sichtausweis muss immer mitgeführt werden, wobei fallweise kontrolliert wird, dass die Seriennummer der ID-Karte mit jener des Datenträgers übereinstimmen.
Für sämtliche Tarife sowie Altersbestimmungen gilt: Änderungen vorbehalten